Prof. Jan R. Krause im Gespräch mit Prof. Klaus Legner und Hon. Prof. Philipp Hummel
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Das Architekturstudium in Bochum zielt darauf ab, konzeptstarke Architekt*innen auszubilden, die Verantwortung für Stadtgestalt und sozialen Zusammenhalt übernehmen. Warum ist dafür die Bauökonomie so wichtig?
Klaus Legner
Gestalt, Kosten und Termine sind die wichtigsten Entscheidungskriterien im Baugeschehen. Wir erleben eine Zeit hoher Grundstückspreise und hoher Baukosten. Es ist schwierig, Bauland zu finden, wo sich bezahlbarer Wohnraum realisieren lässt. 400.000 neue Wohnungen pro Jahr wollte die Bundesbauministerin errichten lassen. Von diesem Ziel sind wir weit entfernt. Das fordert uns in der Ausbildung der Architekt*innen heraus. Wie findet man entsprechende Konzepte, um das umzusetzen?
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Wann kommt im Kreativprozess die Ökonomie ins Spiel?
Klaus Legner
Mit der ersten Konzeptskizze werden unter anderem auch die groben Baukosten festgelegt. Bereits ganz am Anfang stellt man die Weichen: Wie flächeneffizient und kompakt wird das Konzept gestaltet. Können wir auch auf etwas Wohnraum verzichten und trotzdem eine hohe Qualität schaffen?
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Mit der DIN 276 haben wir ein Instrument an der Hand, um die Kosten standardisiert und entwurfsbegleitend zu ermitteln. In der Frühphase erlaubt diese DIN für Kostenrahmen und Kostenschätzung noch eine Abweichung von 40–30%. Wie kann man Studierenden, die keinerlei Erfahrungswerte haben, Orientierung geben, um zu einer größeren Präzision zu kommen?
Klaus Legner
Neben den persönlichen Erfahrungswerten zur Einschätzung der Kosten gibt es objektive Planungsparameter wie Bruttogrundfläche, Bruttorauminhalt und Nutzungsflächen. Auch die Gliederung der DIN 276 nach Kostengruppen und Bauelementen bis hin zu den Feinelementen gibt eine gute Orientierung und ermöglicht eine Vergleichbarkeit mit bereits realisierten Projekten der BKI-Bände. Diese Planungsparameter müssen den Studierenden sehr frühzeitig an die Hand gegeben werden, um abschätzen zu können, ob das Gebäude im Korridor des Kostenbudgets liegt.
Philipp Hummel
Das deckt sich mit der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach den Architekt*innen die Verpflichtung aufgegeben, sich von Anfang an nach den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Auftraggeber*innen zu erkundigen. Er hat dies ausdrücklich als Pflicht der Architekt*innen festgelegt, damit die Planung von vornherein bedarfsgerecht ausgerichtet wird. Im Sinne der Aufgabenklärung ist es Bestandteil des Architektenwerks, sich zu erkundigen, was für Bauherr*innen realistisch realisierbar ist. Das spielt sowohl für die Vergütung, wie auch für Haftungsfragen eine Rolle.
Klaus Legner
Im Jahr 2018 ist das Architekten- und Ingenieursrecht im BGB eingeflossen. Das weist eine Findungsphase ganz am Anfang aus, in der Architekt*innen als Vertrauenspartner*innen die Wünsche von Bauherr*innen erkennen und diese dann auch beziffern müssen.
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In der Praxis erleben wir oft genug, dass es auch bei Bauherr*innen nur eine unscharfe Vorstellung davon gibt, was sie für ihr Geld kriegen könnten. Wie werden die Studierenden darauf vorbereitet?
Philipp Hummel
In meiner Beratungspraxis mit Architekt*innen und auch mit größeren Planungsbüros stelle ich immer wieder fest, dass eine Scheu davor besteht, über Geld zu sprechen, sowohl über die Baukosten wie auch das Honorar. Wenn man über Geld nicht spricht, führt das im Architektenrecht zu eklatanten Problemen. Es gehört auch zur Aufgabe von Architekt*innen, zu sagen, wenn etwas nicht realistisch ist, oder in einigen Punkten Abstriche gemacht werden müssen. Das muss klar transportiert, kommuniziert und zur juristischen Absicherung auch dokumentiert werden. Wenn ich als Architekt mit einer klaren Aussage auftrete, dann bin ich ein guter Architekt, weil ich meinen Auftraggeber*innen von vornherein signalisiere, wir machen das hier seriös. Ich versuche, den Studierenden mitzugeben: Habt keine Angst über solche Themen zu reden. Nur gute Vertragspartner*innen sprechen auch unangenehme Themen an.
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Als Architekt*innen sind wir gewohnt, mit Rahmenbedingungen zu arbeiten: ob es das Klima ist, die gebaute Nachbarschaft, das Baurecht oder die Beschaffenheit des Grundstücks. Diese Rahmenbedingungen geben Orientierung und sind auch ein Impuls für den kreativen Prozess, um eine eigenständige, besondere Lösung zu entwickeln. Wie steht es um die ökonomischen Rahmenbedingungen? Werden diese nur als Einschränkung empfunden oder als ein weiterer kreativer Impuls?
Klaus Legner
Meine Lieblingsleistungsphase ist die Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung. Da sind die Bauherr*innen gefordert, ihre Ziele zu definieren, die wie als Architekt*innen in der Vorplanung, der Leistungsphase 2, entsprechend räumlich umsetzen. Das sind nicht nur Kostenziele, sondern auch Nachhaltigkeitsziele und Nutzungsziele. Es gibt viele Bauherr*innen, die die Leistungsphase 1 nicht beauftragen und gleich in die Leistungsphase 2 reinspringen, weil sie meinen, das sei alles Kleinkram. Aber diese Leistungsphase ist ganz wesentlich, um die Vorstellungen von Auftraggeber*innen, Nutzer*innen und Architekt*innen aufeinander abzustimmen.
Philipp Hummel
Dazu gehört aus juristischer Sicht ein guter Architektenvertrag. Von allen Vertragsmustern zählt er zu den komplexesten. Die Besonderheit des Planungsvertrags ist, dass man einen Vertrag über ein Bauwerk schließt, das noch nicht einmal als theoretisches Konstrukt existiert und erst entwickelt werden muss. Dieser Aufgabenklärung kann man nicht genug Bedeutung beimessen.
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Wie gelingt die Entwicklung einer gemeinsamen Zielvorstellung, die für den gesamten Planungs- und Bauprozess Orientierung gibt? Wie weit müssen Architekt*innen ihre Bauherr*innen über deren Pflichten und Verantwortung aufklären?
Philipp Hummel
Genau das ist die Aufgabe der Architekt*innen: Auftraggeber*innen dabei zu unterstützen, den Aufgaben von Bauherr*innen gerecht werden zu können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die „Sachwalterhaftung“ nach der Rechtsprechung des BGH. Hiernach nehmen Architekt*innen mit einem Vollauftrag ein besonderes Vertrauen in Anspruch, weil sie quasi als Sachwalter*in von Auftraggeber*innen für das gesamte Bauvorhaben agieren – was dann auch mit einer gesteigerten Verantwortung und Haftung einhergeht.
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Wie machen Sie den Studierenden bewusst, dass Sie auch auf Konstellationen treffen, wo Sie nicht eine/n Ansprechpartner*in als Entscheider haben, den sie so gut aufgeklärt mit auf die Reise nehmen können, wie eben beschrieben, sondern ein heterogen zusammen gesetztes Gremium mit Akteuren unterschiedlicher Interessen und Kompetenzen?
Philipp Hummel
Die Aufgabenstellung muss geklärt sein. Die Anforderungen und die Erwartungshaltung müssen definiert sein. Das Ergebnis muss transparent gemacht, klar kommuniziert und schriftlich festgehalten werden. Wenn es in einem nicht klar strukturierten Organisationsprozess seitens der Bauherr*innen widersprüchliche Rückmeldungen gibt, dann ermutige ich die Studierenden dazu, das anzusprechen und zu sagen, ich kriege aus Eurer Sphäre unterschiedliche Informationen, Ihr müsst Euch entscheiden. Ich gehe immer von verantwortungsvollen, konstruktiven Bauherr*innen aus. Meine Erfahrung zeigt, dass diese es sehr schätzen, wenn Fragen adressiert werden, damit sie auch geklärt werden können. Diesen Mut, unangenehme Dinge anzusprechen und einer Klärung zuzuführen fordere ich in meinen Vorlesungen ein. Wenn man das sachlich und sauber artikuliert, trifft das bei den meisten Auftraggeber*innen auf Verständnis und es gibt keinen Grund vor dieser Kommunikation Angst zu haben.
Klaus Legner
Gute Architektur kann nur mit mutigen Bauherr*innen entstehen. Diesen mutigen Bauherr*innen und deren Gremien müssen wir unsere Begeisterung für die Architektur vermitteln. Wir müssen sie anstecken, unsere Ideen mitzutragen, oder zumindest eine Diskussion zu führen, um dann hoffentlich die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das vermittle ich auch meinen Studierenden, dass man die Bauherr*innen mit einer entsprechenden Leidenschaft und Begeisterung mitnehmen muss. Wenn die sich mit der Architektur identifizieren können, ist das die halbe Miete.
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Wie können wir diese Balance zwischen wirtschaftlichem Druck und der Ermutigung zu neuem Denken hinkriegen?
Klaus Legner
Wir erleben gerade eine Zeitenwende in der Architektur. Da ist dieser enorme wirtschaftliche Druck und da ist die Klimakatastrophe, in der wir uns mitten drin befinden. Das spiegelt sich in der aktuellen Architektur wider. Wir müssen einige unserer Erfahrungen über Bord werfen und neu denken, wie eine zukunftsfähige Architektur funktioniert: resilient, suffizient und effizient. Es müssen robuste, einfache Häuser gebaut werden, die eine Widerstandsfähigkeit haben, in denen nicht so viel Technik steckt, die einfach zu bauen und viel flexibler für künftige Nutzungsänderungen sind.
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Ich erkenne eine neue Sehnsucht nach einer neuen Einfachheit. Auf Initiative der Architekten- und Ingenieurskammern hat die Bundesregierung gerade einen Gesetzentwurf für einen neuen Gebäudetyp E auf den Weg gebracht, der es ermöglicht in definierten Fällen von Normung und anerkannten Regeln der Technik abzuweichen. Ziel ist es, das Bauen einfacher, experimenteller, effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Wenn diese Regelwerke in Frage gestellt werden, wie können wir uns dann noch juristisch sicher fühlen?
Philipp Hummel
Die Aufgabe der Juristerei ist eine konstruktive. Sie schafft einen gesicherten Rahmen, in dem Projekte entwickelt, geplant und realisiert werden können. Sie schafft das Fundament, auf dem sich die kreative Kraft der Architekt*innen frei und zugleich gesichert entfalten lässt. Die Überregulierung führt inzwischen dazu, dass diese Freiheit eingeschränkt wird. Wissen und technisches Knowhow entwickeln sich immer weiter. Normung und Regeln basieren jedoch auf dem, was wir in der Vergangenheit erkannt und herausgearbeitet haben. Das kann sich teilweise innovationshemmend auswirken. Insofern ist der Ansatz des Gebäudetyps E genau richtig: eine juristische Basis zu schaffen, die es ermöglicht, sich von diesen überhöhten Anforderungen ein stückweit zu lösen und einen Rahmen zu schaffen,
in dem Innovation wieder Platz hat.
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Ist das, was wir mit dem Gebäudetyp E erleben, eher Evolution oder Revolution?
Philipp Hummel
Der vorliegende Referentenentwurf für den Gebäudetyp E rüttelt an den Grundfesten des Werks- und Bauvertragsrechts. Der Mangelbegriff, der im BGB verankert ist, wird hier grundsätzlich neu definiert. Es gibt einen elementaren Unterschied zwischen dem juristischen Mangel und dem technischen Mangel. Der juristische Mangelbegriff setzt voraus, dass über die rein technischen, objektiven Vorgaben hinaus auch den vertraglichen, subjektiven Anforderungen Rechnung getragen wird. Die technisch einwandfreie Planung und Ausführung nach DIN-Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik stellt insoweit also nur den absoluten Mindeststandard dar, der zwangsläufig eingehalten werden muss. Dieser Mindeststandard geht aufgrund der stetigen Entwicklung und Fortschreitung technischen Wissens mitunter aber weit über das hinaus, was für eine funktionale und zweckentsprechende Herstellung von Gebäuden tatsächlich erforderlich ist. Genau hier setzen die geplanten Neuregelungen zum Gebäudetyp E an, mit denen es leichter möglich sein soll, von derart überhöhten Standards abzuweichen, soweit diese nicht die Sicherheit, sondern allein Komforterwägungen betreffen. Mit dem Gebäudetyp E öffnen wir damit die Tür für Neues, für Innovation, für neue Werte, für eine neue Einfachheit, um uns vor tradierten und überzogenen Anforderungen zu befreien – ohne dass Architekt*innen oder ausführende Unternehmen dem Risiko ausgesetzt sind, für die Nichteinhaltung der anerkannten Regeln später kostenintensiv zur Verantwortung gezogen zu werden.
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Die neue Qualität dieser neuen Einfachheit in der Architektur erfordert derzeit noch eine große Vorstellungskraft. Um Bauherr*innen davon zu überzeugen, brauchen wir auch gebaute Vorbilder. Klaus Legner, mit Ihrem Büro h4a Architekten sind Sie involviert in diesen Veränderungprozess und bauen in der Nähe von München ein prototypisches Gebäude nach dem Gebäudetyp E. Wie fühlt sich das an, ein solches Stück Pionierarbeit zu leisten?
Klaus Legner
Ich fühle mich zurück versetzt ins Studium, wo man ein weißes Blatt Papier vor Augen hat und dann noch mal von der Pieke auf lernt und die Dinge ganz neu entwickeln kann. Schon bei der städtebaulichen Situation setzen wir auf unsere Kreativität als Architekt*innen und überlegen, ob wir nicht bessere Ideen haben, als ein restriktiver Bebauungsplan. Bei den Gebäudeformen interessieren uns Einfachheit, Zeitlosigkeit und eine hohe Flexibilität. Das wiederum geht Hand in Hand mit neuen Materialien, einfachen Materialien und der Entwicklung einfacher Details. Ich finde diese Neuerfindung der Einfachheit faszinierend. Dazu zählt auch, Typen herauszubilden, modulare Bauweisen zu entwickeln, die sich relativ kurzfristig auf der Baustelle umsetzen lassen. Nachgewiesenermaßen lässt sich mit einer vorgefertigten Holzmodulbauweise bis zu 25% an Bauzeit einsparen. Diese Zeit ist bares Geld. So lässt sich viel wirtschaftlicher planen, günstiger bauen und bezahlbarer Wohnraum schaffen.
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Welche Rolle spielt die neue Einfachheit für das Bauen im Bestand?
Klaus Legner
Ganz wichtig ist der Erhalt der grauen Energie. Wir müssen den Gebäudebestand erhalten und flexibel nutzbar machen. An der Hochschule arbeiten wir an einem Forschungsprojekt, bei dem wir untersuchen, suffizienten Wohnraum zu schaffen, indem einfache Installationskerne eingebracht werden und die Mieter*innen sich um den Ausbau kümmern. Wir definieren nur die Grundparameter, Strom, Wasser und Abwasser. Die Nutzer*innen sind frei in der Entfaltung und Gestaltung und können viel Geld sparen.
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Was ist das Wichtigste, das Sie den Studierenden mitgeben, um vorbereitet zu sein auf dieses Spannungsfeld zwischen Komplexität und neuer Einfachheit in der Architektur?
Klaus Legner
Ich möchte den Studierenden Mut machen: Mut zur Selbstständigkeit, Mut Verantwortung zu übernehmen. Das Studium ist nur eine kleine Teiletappe eines langen beruflichen Weges. Jedes Projekt beinhaltet einen Zauber. Jedes Projekt ist für mich ein neuer Entstieg, ein neues Experimentierfeld. Unser Beruf ist faszinierend. Man fängt immer wieder von vorne an. Man lernt nie aus. Auch ich lerne im Moment so viel Neues. Ich bin neugierig, den Dingen auf den Grund zu gehen und zu forschen. Das versuche ich den Studierenden mitzugeben. Umgekehrt freue ich mich, wenn die Studierenden mich selbst überraschen, Ideen präsentieren, auf die ich nicht im entferntesten gekommen wäre. Man muss die nächste Generation machen lassen, um insgesamt die Gesellschaft weiter zu bringen. Ich bin gespannt, was da alles Neues auf uns zukommen wird.
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Und wie lautet die persönliche Botschaft des Juristen an die nächste Architekt*innen-Generation?
Philipp Hummel
Man kann gar nicht hoch genug schätzen, dass die Hochschule sich entschlossen hat, auch ein scheinbar unpopuläres Fach wie die Juristerei auf den Lehrplan zu setzen und den angehenden Architekt*innen die Möglichkeit zu geben, sich in diese Materie einzuarbeiten. Für eine erfolgreiche Berufsausübung ist dies meines Erachtens unerlässlich. So sehe ich meine Hauptaufgabe auch darin, den Studierenden die Angst vor juristischen Fragen zu nehmen. Jura ist nicht langweilig und dröge, sondern spannend wie das Leben selbst; rechtliche Regelungen schaffen Sicherheit, auf deren Grundlage sich die Kreativität der Architekt*innen erst richtig entfalten kann. kann. Wenn die Studierenden verstehen, dass Jura kein Übel, sondern etwas Gutes ist, das z.B. auch die Grundlage für eine gesicherte Vergütung schafft, mit dem Risiken minimiert und ausgeschlossen werden können, dann ist viel erreicht. Der Rechtslehre liegt dabei ein durchaus stimmiges und logisches System zu Grunde, in dem man sich wie in der Gestaltung bewegen kann und vor dem man nicht etwa „Angst“ haben muss. Wenn die Studierenden dies erkennen, schafft dies Selbstbewusstsein und mindert die Scheu, sich mit rechtlichen Themen auseinanderzusetzen – so dass sie dann gut für die Berufspraxis gerüstet sind.
Klaus Legner ist Professor für Bauökonomie am Fachbereich Architektur der Hochschule Bochum und geschäftsführender Gesellschafter von h4a Gessert + Randecker + Legner Architekten GmbH mit Standorten in Stuttgart, München und Düsseldorf.
Philipp Hummel ist Honorar-Professor für Architektenrecht am Fachbereich Architektur der Hochschule Bochum und Partner der Anwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs in Bonn.
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